PKH-fixSinn & Zweck des Programms
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Nicht selten macht es sich im rauen Justizalltag erforderlich, das Ansinnen eines Antragstellers auf die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nach § 114 ZPO zu prüfen. Wenn die Rechtsverteidigung dann nicht von vornherein aussichtslos erscheint, ist guter Rat teuer! Jetzt muß nämlich gerechnet werden, was - jedenfalls dann, wenn man dem alten Lateinerspruch "iudex non calculat" Glauben schenkt - Juristen weder können noch mögen. Hier soll das Programm helfen, indem es die nach § 115 ZPO durchzuführenden Berechnungen für Sie erledigt.

was das Programm leistet:

  • Berechnung der PKH-Raten auf der Grundlage der regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben des Antragstellers
  • Berücksichtigung der maßgeblichen Freibeträge
  • Berücksichtigung von bis zu 4 Kindern
  • Berücksichtigung der Freibeträge nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auch für die Partner und Unterhaltsberechtigten
  • Prüfung nach § 115 Abs. 4 ZPO
  • Umrechnung DM <--> Euro
  • geordnete Ergebnisaufstellung mit Druck-, Editier- und Exportmöglichkeit in Ihre Textverarbeitung
  • Möglichkeit die Daten für spätere Berechnungen unter dem jeweiligen Aktenzeichen abzuspeichern
  • flexible Druckfunktionen
  • umfangreiche Hilfefunktion
  • Mit dem Programm kann auch ein Anspruch auf Beratungshilfe geprüft werden.

was das Programm nicht kann:

  • Plausibilitätsprüpfung hinsichtlich der Angaben des Antragstellers
  • Berücksichtigung des sonstigen Vermögens des Antragstellers

was das Programm noch nicht kann (Planung):

  • alles was SIE vorschlagen und was sinnvoll und machbar ist


An dieser Stelle möchte ich all denen danken, die mit Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik zum Entstehen der neuen Version beigetragen haben. Bitte weiter so!

PKH-fix ist gegenwärtig kostenlos (Freeware), aber natürlich können Sie sich gern bedanken.

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