PKH-fixSinn & Zweck des Programms
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Nicht selten macht es sich im rauen Justizalltag erforderlich, das Ansinnen eines Antragstellers auf die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nach § 114 ZPO zu prüfen. Wenn die Rechtsverteidigung dann nicht von vornherein aussichtslos erscheint, ist guter Rat teuer! Jetzt muß nämlich gerechnet werden, was - jedenfalls dann, wenn man dem alten Lateinerspruch "iudex non calculat" Glauben schenkt - Juristen weder können noch mögen. Hier soll das Programm helfen, indem es die nach § 115 ZPO durchzuführenden Berechnungen für Sie erledigt.

was das Programm leistet:

  • Berechnung der PKH-Raten auf der Grundlage der regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben des Antragstellers
  • Berücksichtigung der maßgeblichen Freibeträge
  • Berücksichtigung von bis zu 4 Kindern
  • Berücksichtigung der Freibeträge nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auch für die Partner und Unterhaltsberechtigten
  • Prüfung nach § 115 Abs. 4 ZPO
  • Umrechnung DM <--> Euro
  • geordnete Ergebnisaufstellung mit Druck-, Editier- und Exportmöglichkeit in Ihre Textverarbeitung
  • Möglichkeit die Daten für spätere Berechnungen unter dem jeweiligen Aktenzeichen abzuspeichern
  • flexible Druckfunktionen
  • umfangreiche Hilfefunktion
  • Mit dem Programm kann auch ein Anspruch auf Beratungshilfe geprüft werden.

was das Programm nicht kann:

  • Plausibilitätsprüpfung hinsichtlich der Angaben des Antragstellers
  • Berücksichtigung des sonstigen Vermögens des Antragstellers

was das Programm noch nicht kann (Planung):

  • alles was SIE vorschlagen und was sinnvoll und machbar ist

Jetzt gibt es die neue Version PKH-fix 3.2. Einzelheiten siehe hier.


An dieser Stelle möchte ich all denen danken, die mit Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik zum Entstehen der neuen Version beigetragen haben. Bitte weiter so!

PKH-fix ist gegenwärtig kostenlos (Freeware), aber natürlich können Sie sich gern bedanken.

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